Rechtsprechung

OGH zur gesetzlichen Vertragsübernahme bei Ausscheiden des Generalmieters

Die Mieter eines Generalmieters einer Liegenschaft gelten gemäß § 2 Abs 1 MRG als Hauptmieter. Endet der Mietvertrag des Generalmieters mit dem Eigentümer der Liegenschaft aufgrund des Ablaufes einer Befristung, so tritt nach einer Entscheidung des OGH vom 24.9.2025 (3Ob87/25b)  der Eigentümer der Liegenschaft ex lege als Vermieter an die Stelle des bisherigen Generalmieters. Voraussetzung, […]

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OGH: Rauchen am Balkon in gewissem Ausmaß zulässig

In einem im August 2025 ergangenen Urteil hat der OGH festgehalten, dass das Zigarettenrauchen am eigenen Balkon ortsüblich ist, sofern ein gewisses Ausmaß nicht überstiegen wird. Im konkreten Fall waren durchschnittlich rund 15 Minuten tägliches Rauchen auf dem Balkon eines Reihenhauses zu beurteilen. Der OGH bestätigte die Rechtsansicht der Vorinstanz, wonach der Nachbargrundstückseigentümer den Rauch

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OGH zum Lagezuschlag. 5Ob74/17v.

Mit der Entscheidung 5 Ob74/17v hielt der OGH u.a. fest, dass der Umstand eines gegenüber der mietrechtlichen Normwohnung höheren Grundkostenanteils nicht entscheidend ist, ob ein Lagezuschlag gerechtfertigt ist oder nicht. Es bedarf vielmehr einer Prüfung, ob im konkreten Einzelfall die Lage (Wohnumgebung) der Liegenschaft, auf der sich eine Wohnung befindet, nach der allgemeinen Verkehrsauffassung und der

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OGH: Keine Kündigung via E-Mail

Will ein Mieter oder eine Mieterin das Mietverhältnis kündigen, muss das nicht mehr so wie früher gerichtlich geschehen, sondern es reicht gemäß § 33 MRG eine einfache schriftliche Kündigung. Wenn Vermieter kündigen, ist das nach wie vor nur gerichtlich möglich. Im Gegensatz zur früheren Rechtslage ist die Kündigung durch MieterInnen daher heutzutage wesentlich formfreier als

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Nichterlag der Kaution ist kein Kündigungsgrund

Das Landesgericht für Zivilrechtsachen Wien hat in einem Urteil (40R487/11f) klargestellt, dass man einen Mieter nicht kündigen kann, nur weil er die vereinbarte Kaution noch nicht bezahlt hat. Das Mietrechtsgesetz sieht zwar einen Mietrückstand als Kündigungsgrund an – da die Kaution aber keine Miete ist, sondern lediglich ein Sicherungsinstrument darstellt, kann eine fehlende Kaution nicht als

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OGH: Wichtiges Urteil für Genossenschaftsbauten!

30.10.2012 In einem wichtigen Urteil (5Ob68/12d) hat der OGH klargestellt, dass die Mieterschutzbestimmungen des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (WGG) und des Mietrechtsgesetzes (MRG) auch dann gelten können, wenn die Baulichkeit nicht allein von einer gemeinnützigen Bauvereinigung (GBV) errichtet wurde, sondern Teile der Liegenschaft von nicht gemeinnützigen Bauträgern miterrichtet wurden. Normalerweise sind Eigentumswohnungen, die nach 1945 errichtet wurden, von

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OGH – Fünfte Klauselentscheidung beseitigt Unklarheiten zur Ausmalverpflichtung

21.3.2012 – Mit der „fünften Klauselentscheidung“ hat der OGH (2 Ob 215/10x)  seinen zuletzt eingeschlagenen Judikaturpfad weiter ausgebaut. Von Mieterinnen und Mietern übernommene Endrenovierungsverpflichtungen sind in der Regel gemäß § 879 Abs 3 ABGB unwirksam, wenn die Wohnung normal (pfleglich) bewohnt wurde. Pauschal überwälzte Endrenovierungspflichten sind mit einer grundsätzlichen Wertung des ABGB – im konkreten

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OGH – Neue Klauselentscheidung fordert faire Mietvertragsgestaltung ein

1.2.2011 – In einer neuen, sehr ausführlichen, „Klauselentscheidung“ (2 Ob 73/10i) stellte der OGH abermals klar, dass die gewöhnliche Abnützung des Mietgegenstands nicht Gegenstand einer Sanierungsverpflichtung des Mieters oder der Mieterin sein kann . Damit bestätigte der OGH seine in der letzten Zeit ergangene Rechtssprechung, dass mit der Vermietung einer Wohnung der Vermieter, die Vermieterin

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Kündigungsgefahr Badezimmereinbau

Der Kündigungsschutz ist noch eine verhältnismäßig gut funktionierende Säule gesetzlicher Mieterschutzbestimmungen. Sieht man von Einfamilienhäusern ab (kein Kündigungsschutz für ab dem Jahr 2000 abgeschlossene Mietverträge), können Wohnungsmietverträge, die auf unbestimmte Zeit abgeschlossen werden, vom Vermieter nur aus wichtigen Gründen, die gesetzlich demonstrativ aufgezählt sind (§ 30 Abs 2 MRG), gekündigt werden. Allgemein kann gesagt werden,

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