Beratung und Hilfe

Damit befassen wir uns am häufigsten:

  • Mietzinsüberprüfung im Altbau
  • Mietvertragsprüfungen
  • Kautionen
  • Überprüfung der Betriebskosten in Altbauten und Genossenschaften
  • Durchsetzung von Reparaturarbeiten in Altbauten, Genossenschaftsbauten und Gemeindebauten (z.B.: Außenfenster, Eingangstüre)
  • Ersatz von Schäden bei zu duldenden Sanierungsarbeiten (zB bei Dachausbauten)
  • Legung von Betriebskosten- und Hauptmietzinsabrechnungen
  • Überprüfung von Indexanhebungen
  • Beratung zu Eintrittsrechten von Kindern, Ehegatten etc.
  • Rückforderung von ungesetzlichen Ablösen
  • Beratung von WohnungseigentümerInnen bei Problemen mit der Hausverwaltung

Die wohnrechtliche Situation ist in den verschiedenen Bundesländern sehr unterschiedlich. Aus diesem Grund konzentriert sich der Mieterschutzverband in Wien auf die oben genannten Schwerpunkte (obwohl unsere Mitglieder selbstverständlich auch in anderen Wohnbelangen beraten werden).

Unser Tipp: Bei einer Vielzahl bzw. dem Großteil der uns zur Überprüfung überlassenen Mietverträge überschreitet der vereinbarte Hauptmietzins die gesetzlichen Höchstgrenzen.
Diese Vereinbarungen können, sofern der Mietgegenstand in einem Haus ist, das vor 1953 errichtet wurde und der Vertragsabschluss noch nicht länger als drei Jahre zurückliegt, bestritten werden.

Sehr oft wird dadurch eine Herabsetzung und Rückzahlung des überhöhten Mietzinses bewirkt. (Bei befristeten Mietverträgen kann der Mietzins auch noch nach drei Jahren bestritten werden, wenn die Befristung noch aufrecht ist bzw. die Auflösung des Mietverhältnisses noch nicht länger als 6 Monate zurückliegt.)

Bei vielen Konfliktfeldern, die sich in einem Mietverhältnis ergeben können, gelingt es uns oft durch Kontaktaufnahme mit der Hausverwaltung rasch außerbehördlich eine Lösung herbeizuführen.

Viele Vermieter und Hausverwalter sind bereits seit Jahren oder Jahrzehnten tätig. Häufig können wir auf lange Erfahrungswerte mit Ihrem konkreten Vermieter oder Ihrem Wohnhaus zurückgreifen.

Vertretung im mietrechtlichen Außerstreitverfahren: Falls eine Vertretung vor der Schlichtungsstelle und den Gerichten im wohnrechtlichen Außerstreitverfahren (§37 MRG) zweckmäßig erscheint, werden Sie von unseren MitarbeiterInnen, die alle absolvierte JuristInnen sind, gegen Ersatz der Barauslagen (Porto, Kopien, Grundbuchauszüge etc) vertreten.

Zu den in § 37 MRG  (in erster Linie auf Altbauten, öffentlich geförderte Neubauten und Genossenschaftswohnungen anwendbar) aufgezählten Schlichtungsstellenverfahren zählen insbesondere nachstehende Verfahren:

  • Überprüfung und Herabsetzung des gesetzlichen Hauptmietzinses (vorwiegend Altbau)
  • Kautionen (Alt- und Neubauten)
  • Überprüfung der Betriebskosten (Altbau und Genossenschaften)
  • Durchsetzung von Erhaltungsarbeiten (zB Fensterreparatur)
  • Rückforderung von ungesetzlichen Ablösen
  • Anerkennung als Hauptmieter
  • Verteilung der Betriebskosten und besonderen Aufwendungen
  • Ersatz von Schäden im Zusammenhang mit zu duldenden Sanierungsarbeiten (zB bei Dachausbauten)
  • Legung von Betriebskosten- und Hauptmietzinsabrechnungen
  • angemessener Untermietzins
  • Kautionen (auch für Neubauten)
  • Mietzinserhöhungen gemäß § 18 MRG
  • Indexerhöhungen gemäß § 16 Abs 9 MRG

Vieles schafft man alleine, manches nicht.
Gemeinsam ist alles leichter!
Fragen zur Mitgliedschaft? Kontaktieren Sie uns!