Wir über uns

Der Mieterschutzverband ist ein gemeinnütziger, überparteilicher Verein mit dem Ziel einer allgemeinen Verbesserung der Wohnverhältnisse und der entsprechenden Gesetzeslage herbeizuführen.

Die Mittel des Mieterschutzverbandes werden durch Mitgliedsbeiträge und Spenden aufgebracht.

Nicht gewinnorientiert! Weil wir das oft gefragt werden: Wir sind nicht gewinnorientiert und verlangen keine Erfolgsprovisionen!
Wenn wir Rückzahlungen für Sie erstreiten, werden diese direkt vom Vermieter an Sie überwiesen, ohne dass wir uns dabei etwas abziehen!

Mitglied kann jede Person werden, die in einem Miet-, Pacht- oder Untermietverhältnis als Bestandnehmerln steht oder ein solches Bestandverhältnis anstrebt. WohnungseigentümerInnen auch, sofern die Eigentumswohnung selbst oder von Angehörigen benutzt wird.

Die ordentliche Mitgliedschaft gilt auf unbestimmte Zeit. Eine Kündigung ist unter Einhaltung einer zweimonatigen Kündigungsfrist zum Ende eines Kalenderjahres schriftlich möglich.

Als ordentliches Mitglied beraten wir Sie gerne persönlich in unseren  Sprechstunden.

Wir müssen uns jedoch – auch in Ihrem Interesse – vorbehalten, die Vertretung in aussichtslosen Verfahren abzulehnen.

Hausvertrauensleute und Mieter in größeren Wohnhausanlagenerwerben durch die Mitgliedschaft das Recht einer juristischen Beratung, der Prüfung einer sinnvollen Vorgangsweise bei bestimmten Problemen, sowie eine allgemeine Hilfestellung. Nicht beinhaltet sind in dieser Mitgliedschaft die Antragstellung und Vertretung vor Schlichtungsstellen und Gerichten.

Falls Sie ein Exemplar unserer Mieterzeitung oder sonstiges Informationsmaterial wollen, geben Sie uns bitte Ihre Postadresse bekannt, wir schicken Ihnen die Unterlagen gerne unverbindlich zu.

Die Höhe des Mitgliedsbeitrages setzt der Landesvorstand in Absprache mit dem Bundesvorstand jährlich fest.

Unsere Mitgliedstarife für 2024:
Ordentliche Mitgliedschaft: Beitrittsgebühr € 120,00 + Jahresbeitrag € 137,70