Rechtsprechung

OGH: Neue Klauselentscheidung stärkt Mieter in Neubauten

In einer neuen Klauselentscheidung verbot der OGH (6 Ob 81/09v) einer großen  Immobilienfirma die Weiterverwendung häufig verwendeter Vertragsbausteine zu Betriebskosten und Wartungsarbeiten. Das aufgrund einer Verbandsklage des VKI ergangene Urteil wird hoffentlich eine Verbesserung der Vetragsgestaltung für Mieter  in Neubauten bringen. Bisher war es in Neubauten häufig üblich, Reparaturkosten an allgemeinen Teilen des Hauses, quasi als „erweiterte Betriebskosten“ im Mietvertrag zu vereinbaren. Hinsichtlich der Nebenkosten waren diese […]

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Thermen-Hickhack

Kaum ein mietrechtliches Thema hat  Mieter, Vermieter, Gerichte und Rechtslehre in den letzten Jahren dermaßen entzweit, wie die Frage nach der Reparaturpflicht kaputt geworderner Ausstattungsgegenstände. Insbesondere aufgrund der Störanfälligkeit und des hohen Preises von Wohnungsheizthermen, ist diese Frage von großer wirtschaftlicher und praktischer Bedeutung.

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Aus für Zahlscheingebühr

Zahlscheingebühren sind in Genossenschaftsbauten und Altbauten bereits seit Jahren verboten. Durch das neue Zahlungsdienstegesetz hat dies nun auch für Neubauten zu gelten. Auch die Dauer, bis eine getätigte Überweisung dem Vermieterkonto gutgeschrieben wird, wird deutlich verkürzt.

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Schimmel – Wie darf ich die Wohnung benützen?

In zwei wichtigen Urteilen (40 R 65/07s und 40R104/08b) hat das Landesgericht für ZRS Wien festgehalten, dass es Mietern nicht angelastet werden kann, wenn im Rahmen einer sonst durchschnittlich üblichen Wohnungsbenützung Schimmel entsteht. In den Verfahren hatten die Vermieter den Mietern vorgeworfen vom „wärmetechnischen Standpunkt“ Maßnahmen gesetzt zu haben, die Schimmel begünstigen würden. Dabei ging es um Maßnahmen

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Klauselentscheidung

Mit der im Jahr 2006 ergangenen „ersten Klauselentscheidung“ befreite der OGH Mieterinnen und Mieter von der knebelnden Mietvertragsgestaltung vieler Immobilienfirmen. Davor war es üblich, Mietverträge mit benachteiligenden und undurchsichtigen Vertragsklauseln zu überfüllen, und BewohnerInnen absurde Renovierungs- und Zahlungspflichten aufzuerlegen. Dies hatte zur Folge, dass MieterInnen ihre zu Beginn des Mietverhältnisses erlegten Kautionen schon mit der

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