Senkung der Maklerprovisionen ab 1. September
Spät, aber doch: Das Wirtschaftsministerium hat eine Novellierung der Immobilienmaklerordnung verlautbart. Demnach wird ab 1. September 2010 die mit MieterInnen zu vereinbarende Provisionshöchstgrenze bei Wohnungsmieten und Einfamilienhäusern zwei Bruttomonatsmieten nicht überschreiten dürfen. Bei befristeten Mietverträgen, deren Laufzeit vier Jahre nicht übersteigt, soll als Höchstgrenze nur mehr eine Monatsmiete gelten. Bei Verlängerung von Mietverträgen darf unter […]
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