Neue Regelung für Kautionen
Seit 1.4.2009 sind Vermieter verpflichtet, übergebene Kautionen auf einem Sparbuch mit branchenüblichen Zinsen zu veranlagen und den Mieter darüber auf Verlangen zu informieren. Eine Veranlagung auf ähnliche Finanzprodukten ist zulässig, wenn eine gleich gute Verzinsung und Sicherheit gegeben ist und eine Absonderung im Konkursfall möglich ist. Für Mietverträge, die vor dem 1.4.2009 abgeschlossen wurden, hat der Vermieter die […]
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