Die neuen, ab 1. April 2010 wirksamen Richtwerte wurden kundgemacht.
In Wien beträgt der Richtwert statt bisher € 4,73 nun € 4,91/m².
Bei bestehenden Mietverhältnissen ist für eine Anhebung der Hauptmietzinse auf Basis dieser Richtwerterhöhung eine entsprechende mietvertragliche Vereinbarung Voraussetzung. Die Anhebung hat entsprechend den Formbestimmungen des § 16 Abs. 9 MRG zu erfolgen.
Wenn all dies vorliegt, so darf der Hauptmietzins zum 1.5.2010 erhöht werden.
Beim Neuabschluss von Mietverträgen darf der höhere Richtwert bereits ab 1.4.2010 vereinbart werden.
Nähere Details und auch die Richtwerte für alle Bundesländer finden Sie im BGBl. II Nr. 93/2010
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