Ein in den letzten Jahren zunehmender Trend ist die Aufnahme von Bürgen in den Mietvertrag. Da vielen Immobilienunternehmen klar ist, dass die vereinbarte Miete so hoch ist, dass die Mieterpartei an ihre Einkommensgrenzen stoßen wird, wird eine zusätzliche Einkommensquelle für die Vermieterseite in Form eines (oder mehrerer) Bürgen geschaffen. Im Zusammenhang mit mieterseits in solchen Fällen oft abgegebenen Kündigungsverzichten können sich VermieterInnen, je nach Ausgestaltung der Bürgschaft, manchmal auch jahrelang am Bürgen/der Bürgin finanziell befriedigen.
Eine Bürgschaft im Mietvertrag ist aber nicht nur aus grundsätzlichen Erwägungen bedenklich, sie ist automatisch auch ein zusätzlicher Kostenfaktor. Denn Bürgschaften sind beim Finanzamt zusätzlich zu vergebühren – und zwar in der Regel in derselben Höhe wie schon der Mietvertrag. Die Vergebührungskosten verdoppeln sich also.
Da diese Kosten meistens der Mieterseite aufgehalst werden, bedeutet dies ein zusätzliche große finanzielle Belastung für MieterInnen.
Schon komisch: Einerseits wir allgemein die schwindende Kaufkraft der BürgerInnen beklagt, andererseits muss man um sein Wohnbedürfnis befriedigen zu können, bei Anmietung einer Wohnung dermaßen tief in die Tasche greifen, dass man Monate – wenn nicht sogar Jahre – benötigt, um seinen eigenen Finanzhaushalt wieder in Ordnung zu bringen.
Durchschnittlicher Kostenaufwand bei Anmietung einer Wohnung:
- 2 Monatsmieten Maklerprovision
- 3-6 Monatsmieten Kaution
- Übersiedlungskosten
- Kosten für die alte Wohnung – in der Regel schafft man keinen nahtlosen Übergang von einem Mietverhältnis ins nächste, sondern hat Überschneidungen (also Doppelbelastungen beim Mietzins) in Kauf zu nehmen
- Vergebührungskosten beim Finanzamt, die im Falle einer Bürgschaft insgesamt rund 2/3 einer Monatsmiete ausmacht.
Fazit: Der Abschluss eines Mietvertrags kann mit einer Extrabelastung von ungefähr einer Jahresmiete verbunden sein. Angesichts der Tatsache, dass viele Mietverhältnisse ohnedies nur befristet angeboten werden, bedeutet das alle paar Jahre eine Sonderbelastung, die Menschen durchaus in die Verschuldung treiben kann.