Schwerpunkte

Unsere Juristinnen und Juristen helfen Ihnen gerne in allen Fragen des Wohn- und Mietrechts.

Die Wohnsituation ist in Österreich sehr unterschiedlich. Während im Burgenland drei Viertel der Wohnungen Eigenheime sind, ist die Eigennutzung in Wien die Ausnahme. Dominieren in Vorarlberg Neubauten, so ist Wien von einem höheren Althausbestand geprägt. Jede zwanzigste Mietwohnung ist substandard. Aus diesem Grund ist der Mieterschutzverband in Wien auf bestimmte Schwerpunkte spezialisiert – unsere Mitglieder werden aber ebenso in allen anderen Wohnbelangen beraten:

Unsere Schwerpunkte:
– Durchsetzung von Reparaturen (z.B. Wohnungsfenster) im Altbau
– Überprüfung von Betriebskosten im Altbau
– Überprüfung der Höhe des Hauptmietzinses
– Indexerhöhungen
– Rückforderung von überhöhten Ablösen
– Beratung hinsichtlich der Eintrittsberechtigung von Kindern, Ehegatten etc…
– allgemeine Mietvertragsprüfungen
– Kautionen

Unsere Erfahrungen zeigen, dass bei mehr als der Hälfte aller uns zur Prüfung vorgelegten Mietverträge der Hauptmietzins unangemessen hoch vereinbart wurde. Diese Vereinbarungen können, sofern der Mietgegenstand in einem Vorkriegsbau gelegen ist und der Vertragsabschluss noch nicht länger als drei Jahre zurückliegt, bestritten werden und in vielen Fällen eine Herabsetzung des Mietzinses bewirkt werden. (Bei befristeten Mietverträgen kann der Mietzins auch noch nach drei Jahren bestritten werden, wenn die Befristung noch aufrecht ist bzw. das Mietverhältnis vor noch nicht länger als 6 Monate aufgelöst wurde.)