Seit 1.4.2019 beträgt der aktuelle Richtwert für Wien 5,81 Euro/m².
Verwaltungshonorar gemäß Mietrechtsgesetz 3,43 Euro/m² (Wert seit April 2014). Mischsatz für das gesamte Jahr 2014 3,38 Euro/m².
Verwaltungshonorar für genossenschaftliche Mietwohnungen 195,60 Euro x verwaltete Wohnungen/Jahr
Wasser: 1,73 Euro/m³, Abwasser 1,89 Euro/m³ (ab 1.1.2012)
Müll: 4,24 Euro/120 Liter-Behälter/Entleerung – 8,48 Euro/240 Liter-Behälter/Entleerung (ab 1.1.2012)
Sämtliche Richtwerte für Wien seit 1994:
Gesetz und Wirklichkeit: Wir hätten nichts dagegen, wenn die Richtwerte durchschnittliche Mieten in Wien abbildeten. Leider dienen die Richtwerte nur als Ausgangsgrundlage für die Mietzinsberechnung. Entgegen der ursprünglichen Intention des Gesetzgebers wird der gesetzlich zulässige Mietzins überwiegend aus Zuschlägen zum Richtwert berechnet wird. Dies ist Resultat der Eigendynamik von Sachverständigenprozessen.
Da die von den Gerichten bestellten Sachverständigen aus der Immobilienwirtschaft kommen, darf es auch niemanden wundern, dass diese ihr eigenes Wunschdenken nach hohen Mieten in ihre Gutachten einfließen lassen.
Dem Mieterschutzverband ist allerdings in den zahlreichen seit 1994 (Einführung des Richtwertzinses) geführten Verfahren noch kein einziges (!) Gutachten untergekommen, in dem einem Mietobjekt eine unterdurchschnittliche Lage attestiert wurde.
Ungeachtet dessen empfehlen wir Mieterinnen und Mietern in Altbauten ihre Mietvereinbarungen überprüfen zu lassen. Trotz unbefriedigender Rechtslage sind Herabsetzungsanträge in vielen Fällen erfolgreich.