Richtwertzinserhöhungen nur mehr alle zwei Jahre
Kautionen zwingend zu verzinsen
Energieausweise als Hauptmietzinsausgaben
Der Nationalrat hat im April 2009 eine Novelle des Wohnrechts beschlossen, wonach der für Altbauten geltende Richtwertmietzins nur mehr alle zwei Jahre, anstatt wie bisher jährlich, erhöht wird. Die für April dieses Jahres vorgesehene Erhöhung entfällt.
Darüber hinaus sollen erlegte Kautionen vor einer allfälligen Insolvenzgefahr des Vermieters geschützt werden. Zudem wurden Kautionsstreitigkeiten in das für die Streitparteien einfachere Außerstreitverfahren verwiesen. In Städten, in denen Schlichtungsstellen eingerichtet sind, haben die Schlichtungsstellen in erster Instanz die Höhe der rückzuzahlenden Kaution festzustellen.
Für Vermieter wurde sichergestellt, dass die Kosten für die Erstellung des seit Jahresbeginns zwingenden Energieausweises, als Hauptmietzinsausgabe im Sinne des § 20 MRG verrechnet werden kann.
Heizkostenabrechnungen können künftig auch inhaltlich (anstatt bisher nur die Form der Abrechnung) vor Schlichtungsstellen und Außerstreitgerichten überprüft werden.