Hausbesorgergesetz geht in die Begutachtung
(20.5.2010) Das Sozialministerium hat das geplante neue Hausbesorgergesetz in die Begutachtung eingebracht. Hauptunterschied zum im Jahre 2000 abgeschafften alten Hausbesorgergesetz ist der Wegfall des besonderen Kündigungsschutzes im Falle der Benützung einer Dienstwohnung. Zudem soll der „Hausbesorger neu“ auch die Entgegennahme von Anfragen, Wünschen und Beschwerden der Hausbewohnerin-nen/Hausbewohner und Weiterleitung an die Hauseigentümerin/den Hauseigentümer tätigen. Eine …