Viele Menschen glauben, dass eine Kategorie A-Wohnung im mietrechtlichen Sinn eine besonders schön ausgestattete Wohnung ist. Leider ist dies nicht der Fall.
Kategorie A bedeutet nach dem Mietrechtsgesetz lediglich, dass die Wohnung über einen Vorraum, eine zeitgemäße Badegelegenheit, eine Küche, ein WC und eine Etagenheizung (oder gleichwertig) verfügt. Die Wohnung muss mindestens 30 m² Nutzfläche aufweisen und brauchbar sein.
Sonstige Ausstattungsmerkmale muss die Wohnung nicht umfassen. Auch Wohnungen in schlechtem Erhaltungszustand können Kategorie A Wohnungen sein.
Wie hoch ist der Kategorie A – Mietzins?
Gemäß § 15a Abs 3 MRG beträgt der Kategorie A Mietzins aktuell (Juni 2026) 4,51 Euro/m².
Das spielt aber in Wahrheit für Mietverträge, die nach 1994 abgeschlossen wurden, keine Rolle, weil für diese Mietverträge das Richtwertsystem (§ 16 Abs 2 MRG) oder der sogenannte angemessene Mietzins (§16 Abs 1 MRG) zur Anwendung gelangen.
Der Kategorie A Mietzins ist aber für die Berechnung des gesetzlichen Verwaltungshonorars und die Berechnung des Mietzinses bei einem Eintritt in das Mietverhältnis nach §12 und §14 MRG die Höchstgrenze bei Mietzinsanhebungen von Relevanz.
