Mit 1. Juni 2022 erfolgt eine neuerliche Erhöhung der Kategoriemietbeträge und Beträge für die Erhaltungsbeiträge gemäß § 45 MRG.
Die ab Juni (für Altmietverträge sowie Kategorie D Wohnungen in Geltung stehenden Kategoriebeträge lauten wie folgt:
- Kategorie A: EUR 4,01
- KategorieB: EUR 3,01
- Kategorie C und D brauchbar: EUR 2,00
- Kategorie D unbrauchbar: EUR 1,00
Die ab 1.6.2022 geltenden Erhaltungsbeiträge gemäß § 45 MRG (Mindestmieten, die in erster Linie vor 1982 abgeschlossene Mietverträge betreffen) lauten:
- Kategorie A und Geschäftsräume: EUR 2,66
- Kategorie B: EUR 2,00Kategorie C und D brauchbar: EUR 1,34
- Kategorie D unbrauchbar: EUR 1,00
Zuletzt waren die Kategoriemietzinse erst im April 2022 angehoben worden. Da die letzte Anhebung im April 2022 aber lediglich ein Nachziehen der zuvor gesetzlich ausgesetzten Kategorieanhebungen dargestellt hatte, ergibt sich in Kombination mit der derzeit hohen Inflation die neuerliche Anhebung.
Als ob das nicht genug wäre, ist mit der nächsten Kategorieanhebung ungefähr im Dezember 2022 zu rechnen (ausgehend von einer durchschnittlichen Jahresinflation von 8%.
Die nunmehr aktuellen Kategorieanhebungen betreffen vorwiegend Wohnungen, die vor 1994 angemietet wurden.
Die galoppierende Inflation betrifft aber vor allem auch Neubauten, für die keine Mietzinsbeschränkungen gelten, da in der Regel bei frei vereinbaren Mieten die Mieten an die Inflation angepasst werden können.
Will man einer zunehmenden Verarmung breiterer Bevölkerungsschichten entgegenwirken, wird der Gesetzgeber gefordert sein, endlich wieder ein breites gesetzliches Mietzinsdeckelungssystem einzuführen, welches auch für die überwiegende Anzahl von Mietverhältnissen zur Anwendung gelangt.