Mieterfalle Kündigungsverzicht

Ein harmloser Vertrag sieht anders aus: Gesellt sich zu Ihrem Mietvertrag eine Klausel, die Sie für eine bestimmte Zeit auf die Ausübung Ihres Kündigungsrechts verzichten lässt, können Sie sich im Bedarfsfall nur mit Einwilligung des Vermieters aus dem Vertrag lösen. Gerade bei Wohnungen mit hoher Miete finden sich solche Vertragsbestimmungen häufig. Wenn dann noch mehrere Personen dem Mietvertrag als Mitmieter oder als Bürgen beigetreten sind, ist die Falle aufgegangen. Es gleicht dann schon einem Gnadenakt, wenn der Vermieter zum vorzeitigen Mietvertragsende bereit ist.

Wenn sich Ihre Lebensplanung ändert, und Sie in eine andere, vielleicht schönere oder billigere Wohnung umzuziehen wollen, Ihr Vermieter aber auf die vereinbarte Vertragslaufzeit besteht, sind Ihre Chancen schlecht, aus dem Vertrag auszusteigen.

Unser Tipp an zukünftige Mieterinnen und und Mieter:

Gerade in jungen Jahren ändern sich die Lebensverhältnisse oft rasch (berufliche Veränderung, Familiengründung etc.). Überlegen Sie daher gut, bevor Sie einen Kündigungsverzicht in Ihrem Mietvertrag unterschreiben, mit dem Sie sich mitunter auf Jahre hinaus eine Veränderung Ihrer Wohnsituation versperren. Verlangen Vermieter, dass Bürgen den Vertrag mitunterzeichnen, prüfen Sie genau, ob der Vertrag auch einen Kündigungsverzicht enthält.

 

Wenn der Mietvertrag zum Marterpfahl wird.