Was hat den Bundeskanzler da geritten?
Auf Initiative von Kanzler Kern („Plan A“) wurde in einem Regierungsübereinkommen festgelegt, dass Genossenschaftsanteile künftig zu einem höheren Preis gehandelt werden können, als ursprünglich als Nominale einbezahlt wurde.
„Damit soll privates Kapital für den sozialen Wohnbau mobilisiert werden“, sagt die Regierung.
Wie bitte? Warum soll ein privater Investor einfach so, ohne Gegenleistung, einen hohen Preis für Genossenschaftsanteile, die per Gesetz kaum Gewinn abwerfen dürfen, bezahlen?
So gut wie alle ExpertInnen mistrauen dem Plan vehement.
So kommt auch der „Verband der gemeinnützigen Bauvereinigungen“ zu einem vernichtenden Urteil:
„Nach umfassender Prüfung aller Konsequenzen ist davon auszugehen, dass die geplante Neuregelung nicht die erhoffte Erhöhung des Angebots an leistbaren Wohnungen zur Folge haben wird, sondern im Gegenteil eine Steigerung der Wohnkosten eintreten und letztlich das System der Wohnungsgemeinnützigkeit als Ganzes aufs Spiel gesetzt wird.“
Die alleinige Handelbarkeit von Genossenschaftsanteilen zu einem höheren Preis schafft keine Anreize, privates Kapital für den sozialen Wohnbau zu aquirieren. Dies wäre für einen „Investor“ nur dann sinnvoll, wenn (in einem zweiten Schritt) die derzeit streng limitierte Gewinnausschüttung bei Genossenschaften gelockert werden würde.
Und genau das wird von vielen ExpertInnen erwartet. Auf Plan A würde dann Plan B folgen.
Und wenn das eintritt, ist die gemeinnützige Wohnungswirtschaft, wie wir Sie bisher kannten, erledigt. Anstatt Rücklagen für neue Wohnprojekte zu bilden, schütten die Bauträger Gewinne an Spekulanten aus. Bis nichts mehr da ist.
So löst man das Wohnungsproblem eher nicht.