Urteil des Verfassungsgerichtshof zum Mietrecht

Der Verfassungsgerichtshof hat die Anträge einiger Vermietergesellschaften auf Aufhebung von Mietzinsobergrenzen des Mietrechtsgesetzes und Richtwertgesetzes ab- und zurückgewiesen.

Damit wird die seit Monaten bestehende Blockade in zahlreichen zivilrechtlichen Mietüberprüfungsverfahren – zumindest vorläufig – beseitigt. VermieterInnen hatten in der Hoffnung der Verfassungsgerichtshof würde das Mietrecht kippen, gerichtliche Mietzinsüberprüfungsverfahren in Hinblick auf die zu erwartende Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes verzögert, bzw. unterbrechen lassen.

Das 96 Seiten starke Urteil können Sie hier nachlesen.