Mit 1. März 2013 endet die Frist zu Nachrüstung alter Aufzüge. Bis dahin müssen alle Aufzüge u.a. mit eigenen Kabinentüren ausgestattet sein und über ein Fern-Notrufsystem (mit Dauerbereitschaft) verfügen.
In manchen Häusern, insbesondere solchen mit einer uneinigen Eigentümersituation, wurden diese Aufzüge noch immer nicht nachgerüstet. Zu erwarten ist, dass die BetreiberInnen des Aufzugs (also die HauseigentümerInnen bzw. im Falle von Eigentumswohnungen die Eigentümergemeinschaft) mit erheblichen Verwaltungsstrafen bedacht werden.
Nach dem Wiener Aufzugsgesetz hat der TÜV solche Aufzüge ab März 2013 zu sperren. Das wiederum wird vielen älteren oder gebrechlichen Menschen Mühen bereiten.
Dieses Beispiel zeigt anschaulich, welche Probleme eine zersplitterte Eigentümerstruktur mit sich bringen kann. Einzelne WohnungseigentümerInnen stehen oft hilflos einer dominierenden Eigentümermehrheit gegenüber, die nicht immer zum Wohl der Gesamtheit die Geschicke des Hauses bestimmt.