Neue Richtwerte ab April 2012

Das Justizministerium hat die Erhöhung der Richtwerte um 5,09% verlautbart.

In Wien beträgt der Richtwert statt bisher € 4,91/m² ab April 2012 € 5,16/m².

Für eine Anhebung der Hauptmietzinse auf Basis dieser Richtwerterhöhung ist bei bestehenden Mietverhältnissen eine mietvertragliche Vereinbarung Voraussetzung. Die Anhebung hat entsprechend den Formbestimmungen des § 16 Abs. 9 MRG (14-Tage Frist, schriftlich) zu erfolgen.

Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, darf der Hauptmietzins zum 1.5.2012 erhöht werden.

Beim Neuabschluss von Mietverträgen darf der höhere Richtwert bereits ab 1.4.2012 vereinbart werden.

Zahlreichen Haushalten in Wien steht eine Neuberechnung und Erhöhung der Miete bevor. Da es dabei auch zu Rechen- oder Anwendungsfehlern kommt, empfehlen wir unseren Mitgliedern eine veränderte Miete durch uns nachrechnen zu lassen. Übermittlung des Mietvertrages und der neuen Vorschreibung ist im Regelfall ausreichend!