25.4.2012 – Smart ist anders: Die gestern erlassene „Smart-Meter-Verordnung“ bringt kaum Veränderungen zum ursprünglichen Verordnungsentwurf.
Die ursprünglich geplante Umsetzung wurde um ein Jahr, bis Ende 2019, verlängert.
Damit wird die nächste Stufe eines zunehmenden Kontroll- und Digitalisierungswahns gezündet. Energieversorger werden den Stromverbrauch von Haushalten live mitverfolgen und unser Leben mit sogenannten „flexiblen“ Tarife steuern.
Sicher gibt es Schlimmeres, als mit beweglichen Tarifen motiviert zu werden, Waschmaschine und Geschirrspüler nur mehr um drei Uhr früh und vielleicht zusätzlich am 1. Mai oder am Stefanitag anzuwerfen. Vielleicht sind die Smart-Meter ja ohnedies nur eine unbedeutende Vorstufe zu jenem Datenchip, den man uns bald aus Sicherheitsgründen direkt im Hirn einpflanzen wird.
Ratlos lassen uns Beamte und Politiker in deren Umgang mit (Technik)-Konzernen. Technische Entwicklungen, die nicht zu verhindern sind (aber deswegen noch nicht immer zweckmäßig sind), werden per Regierungsdekret der Allgemeinheit aufgezwungen. Österreich, der Digitalisierungs-Streber in Europa?
Die Smart-Meter Einführung wird für die Duchschnittsbevölkerung im Vergleich zu anderen Tendenzen nicht besonders ins Gewicht fallen. Das Ausspechteln ist man bei uns ja gewohnt. Und wer weiß, möglicherweise ist diese Technik schneller veraltet, als wir uns derzeit vorstellen können?
Die Verordnung veranschaulicht aber wieder, dass man Konzerne und Politiker, Beamte und Techniker nicht unbeaufsichtigt gemeinsam im Sandkasten spielen lassen sollte. Bedarfsorientierte Ergebnisse sind die Ausnahme.
Bedarfsgerechter wäre es zum Beispiel, wenn sich die politischen Parteien einmal für verbesserte Mieterschutzbestimmungen auf europäischer Ebene breit machten. Das würde es auch in Österreich erleichtern, notwendige Mietobergrenzen besser gesetzlich zu verankern. Die sich zuspitzende soziale Spannungslage wird durch digitale Messgeräte nicht gemindert werden.
Die Smart-Meter Verordnung sieht im Einzelnen vor:
1.Bis Ende 2019 müssen 95% der Haushalte mit „intelligenten“ Messgeräten Stromverbrauchsgeräten ausgestattet sein.
2.Die Ausstattung hat durch die Netzbetreiber zu erfolgen.
3.Die Einführung wird durch die E-Control überwacht
4.Was als „intelligentes“ Messgerät gilt, wird durch die „Intelligente Messgeräte Anforderungsverordnung 2011“ definiert.
5.Bereits installierte „intelligente“ Messgeräte, die den Anforderungen der „Intelligente Messgeräte Anforderungsverordnung 2011“ nicht entsprechen, können installiert bleiben und werden auf die 95%-Zielquote angerechnet.