Senkung der Maklerprovisionen ab 1. September

Spät, aber doch: Das Wirtschaftsministerium hat eine Novellierung der Immobilienmaklerordnung verlautbart.

Demnach wird ab 1. September 2010 die mit MieterInnen zu vereinbarende Provisionshöchstgrenze bei Wohnungsmieten und Einfamilienhäusern zwei Bruttomonatsmieten nicht überschreiten dürfen. Bei befristeten Mietverträgen, deren Laufzeit vier Jahre nicht übersteigt, soll als Höchstgrenze nur mehr eine Monatsmiete gelten. Bei Verlängerung von Mietverträgen darf unter bestimmten Voraussetzungen maximal eine halbe Monatsmiete als Provision verlangt werden

Tritt der Hausverwalter der Liegenschaft als Makler auf, soll als neue Höchstgrenze die Hälfte der oben genannten Beträge gelten.

In Hinkunft müssen Makler in Inseraten, falls keine Pauschalmieten vereinbart werden, die Höhe der Betriebskosten und des Hauptmietzinses angeben.

Damit wird eine längst überfällige Regelung finalisiert. Bereits 2008 war vom damaligen Wirtschaftsministerium ein nur halbherziger Verordnungsentwurf erstellt worden, der einen Großteil der Wohnungen (Errichtung nach 1953) gar nicht betroffen hätte.

Die nun geplante Neuregelung beseitigt diese Schwächen.

Damit sind aber längst nicht alle Probleme rund um die Vermittlung von Wohnungsmietverträgen beseitigt.

Abgesehen davon, dass eigentlich noch immer nicht nachvollziehbar ist, warum überhaupt MieterInnen (anstatt der Vermieterseite) Provisionen bezahlen sollen, ist das noch zu schaffende gesetzliche Verbot der sogenannten „Mietanbote“ dringend erforderlich. Diese binden WohnunswerberInnen einseitig und verpflichten die WohnungswerberInnen im Rücktrittsfall zur Zahlung der Provision. Auch bei in Zukunft geminderten Provisionssätzen ist diese Art der Vertragsgestaltung benachteiligend und nicht zu rechtfertigen. Die bisherige Regelung, wonach man vom Anbot innerhalb von einer Woche zurücktreten könne, wenn dieses am Tag der Erstbesichtigung unterschrieben wurde, erwies sich als zahnlos, da die Unterschriftsformalität in der Praxis einfach auf den Nachfolgetag verlegt wurde.