Im Haus, in dem Sie wohnen, liegt ständig Sperrmüll im Hof oder in den Kellergängen herum? Das kann teuer werden!
Entrümpelungskosten dürfen nämlich dann als Betriebskosten (Unratabfuhr) verrechnet werden, wenn es sich um die Wegschaffung von sogenanntem „herrenlosen Gut“ handelt. Falls der Mist aber eindeutig zuordenbar ist (z.B. Bauschutt aus einer bestimmten Wohnung oder es wurde ein bestimmter Mieter beobachtet, wie er seine Sachen in allgemeinen Hausteilen abstellt) dürfen diese Kosten nicht in der Betriebskostenabrechnung aufscheinen.
Falls Sie dazu also irgendwelche Wahrnehmungen haben, teilen Sie das der Hausverwaltung unbedingt schriftlich mit, damit der Verursacher mit den Kosten belangt werden kann und nicht die Gesamtheit der Mieter dafür zahlen muss.
Sollte die Hausverwaltung dennoch die Kosten in der Betriebskostenabrechnung geltend machen, kann sich eine Bestreitung der Betriebskostenabrechnung lohnen.