Die jüngsten Schneefälle in Wien riefen es wieder in Erinnerung: seit der Abschaffung des Hausbesorgerberufes im Jahr 2000 klappt die Schneeräumung nicht. Bei entsprechender Witterung ist es ein leichtes zwischen Häusern zu unterscheiden, bei denen noch ein Hausbesorger beschäftigt ist und solchen ohne Hausbesorger.
Die Formel ist simpel: Kein Hausbesorger = viel Schnee und keine Streuung.
Offensichtlich sind nach zehnjähriger Probezeit – seit dem Jahr 2000 können keine Hausbesorger neu angestellt werden – Reinigungsunternehmen noch immer nicht in der Lage, bei Schneefall flächendeckend die Schneeräumung zu garantieren.
Alles andere wäre auch ein Wunder: Bei wenigen Tagen mit Schneefällen, die dafür aber umso heftiger ausfallen, ist wohl kaum ein Unternehmen in der Lage, überfallsartig die akut benötigte mehrfache Anzahl notwendiger Mitarbeiter rasch zusammenzutrommeln.
Wer es nicht glaubt, kann beim nächsten Schneefall selbst überprüfen, wo es besonders ungemütlich oder gar gefährlich zum Gehen wird. Ein kurzer Blick zum nächsten Hauseingang, und Sie finden in der Regel sogar Werbehinweise(!) auf die Unternehmen, die für die nicht durchgeführte Schneeräumung verantwortlich sind. Da stehen dann so Slogans wie „Das wird ja immer schöner“ oder „Garantiert schneefrei“, die ungewollt im besten Fall nur ironisch aufgefasst werden können.
Man muss diesen Firmen auch nicht böse sein. Es geht schlicht nicht anders.
Was einem allerdings schon über die Hutschnur gehen kann, ist die Tatsache, dass die Regierung im Jahr 2000 ohne jegliche Notwendigkeit den Hausbesorgerberuf durch Aufhebung des Hausbesorgergesetzes gewissermaßen liquidiert hat – und damit auch die bis dahin garantierte Rundumbetreuung vor Ort.
Erinnern Sie sich noch an die Begründung? Damals hieß es, durch den Entfall des Hausbesorgers würde durch den neu geschaffenen „Wettbewerb“ eine Kostensenkung für Mieter/innen und Wohnungseigentümer/innen bewirkt werden.
Angesichts der tatsächlichen Erfahrungen der letzten Jahres ist das nur mehr als schlechter Witz aufzufassen. Die Anlastungen für Reinigung und Schneeräumung sind nicht geringer geworden als früher. Im Gegenteil, in Häusern ohne Hausbesorger sind die durchschnittlich aufgewendeten Kosten höher als vorher mit Hausbesorger.
Das hängt auch damit zusammen, dass mit Entfall des Hausbesorgers fixe gesetzliche Betriebskostenobergrenzen gefallen sind und statt dessen der unbestimmte Begriff „angemessene Kosten“ eingeführt wurde. Das kann für eine Immobilienfirma, die Betriebskosten unter dem Titel Reinigung/Schneeräumung verrechnet, ein ordentliches Zusatzeinkommen ohne adequate Leistung darstellen.
Wie können Sie sich wehren? Vielleicht durch Betriebskostenbestreitungen. Dokumentieren Sie die mangelnde Schneeräumung durch Fotos und Gedächtnisprotokolle (die Sie auch an die Hausverwaltung schicken können). So ist es später wesentlich einfacher zumindest die verrechneten Betriebskosten behördlich zu bekämpfen.