Wie ist das mit der Überschreibung von Mietrechten? Brauche ich einen neuen Mietvertrag?

In bestimmten Fällen sieht das Mietrechtsgesetz vor, dass Mieter/innen die Möglichkeit haben, ihre Mietrechte an nahe Angehörige zu übertragen, wenn der bisherige Mieter die Wohnung verlässt.
Voraussetzung ist dafür ein gemeinsamer Haushalt in den letzten Jahren zwischen dem in die Mietrechte eintretendem Angehörigen und ausziehenden Mieter. Die genauen Voraussetzungen dazu finden sich in § 12 und § 14 Mietrechtsgesetz.

Die Rechtsprechung dazu, wann die Eintrittsvoraussetzungen vorliegen und wann nicht, ist in mehreren Jahrzehnten beständig gewachsen und durchaus umfangreich.

Falls die Voraussetzungen vorliegen, ist es jedenfalls nicht notwendig einen neuen Mietvertrag abzuschließen. Es reicht, wenn die Abtretung der Mietrechte dem Vermieter bekannt gegeben wird.

Oft entspricht es einem Wunsch von Mieter/innen einen neuen Vertrag auf ihren Namen abzuschließen. Das mag zwar psychologisch durchaus verständlich sein, kann aber die Mieterposition verschlechtern. Denn die gesetzliche Regelung für die Abtretung der Mietrechte an nahe Angehörige sieht für eintretenden Angehörigen sehr günstige Mietzinsregelungen vor, die viele VermieterInnen mit einem neuen Vertrag zu verhindern trachten.