Fluchtweg verstellt? Hohe Strafen können drohen.

Im Sommer 2018 ließ ein Urteil des Verwaltungsgerichtshof aufhorchen, in dem festgehalten wurde, dass von Kinderwägen, Fahrrädern, Blumenstöcken etc. keine besondere Brandgefahr ausgehe und diese daher auch nicht verboten werden können, (solange die Fluchtwege nicht versperrt sind).

Die Innung der Wiener Rauchfangkehrermeister warnt davor, dass abgestellte Gegenstände im Brandfall und der damit verbundenen Rauchentwicklung leicht zu einer Stolperfalle für BewohnerInnen und Einsatzkräfte der Feuerwehr werden könnten. Rauchfangkehrer überprüfen regelmäßig die Stiegenhäuser auf Behinderungen von Fluchtwegen und melden diese dem Magistrat, der dazu Verwaltungsstrafen verhängen kann.