Mit 1. Juli 2015 ändert die Stadt Wien ihre Vergaberichtlinien bei Gemeindewohnungen
Statt des bisherigen Vormerkscheins, der ausschließlich für Gemeindewohnungen gegolten hat, erhalten WohnungswerberInnen nun ein sogenanntes „Wiener Wohn-Ticket“, das für alle geförderten Wohnungen (also nicht nur die im klassischen Gemeindebau, sondern auch direkt von der Stadt Wien vergebene geförderte Wohnungen), Gültigkeit hat, sofern die jeweiligen Voraussetzungen gegeben sind.
Änderungen gibt es bei den Kriterien für die Anwartschaft auf eine Gemeindewohnung. Der bisherige Hauptanwartschaftsgrund, der sogenannte „Überbelag“ einer Wohnung wird nun dergestalt geregelt, dass ein Überbelag nur mehr dann angenommen wird, wenn engste Angehörige in einer Wohnung auf zu kleinen Verhältnissen wohnen, nicht aber zum Beispiel Verwandte in der Seitenlinie (Geschwister, Neffen, Nichten etc).
Zudem wurde ein Bonus-System für jene Menschen eingeführt, die bereits länger in Wien leben. Pro 5 Jahre Aufenthalt in Wien, wird man um drei Monate vorgereiht, die Höchstsumme der Vorreihungszeit beträgt 9 Monate.
Die Reihung der Vergabe wird nicht mehr öffentlich einsehbar sein. Bislang konnte jede/r Wohnungsanwärter/in im Internet seine/ihre persönliche Reihung verfolgen.
Wohnungsangebote sind in Hinkunft 48 Stunden online abrufbar. BewerberInnen mit dem besten Gültigkeitsdatum bekommen einen Besichtigungsschein und werden entsprechend dem Gültigkeitsdatum gereiht.
Mit dem neu geschaffenem „Wohn-Ticket“ der Stadt Wien, erhofft sich die Stadt kürzere Wartezeiten für Gemeindewohnungen.
Die Vorreihung von Menschen, die bereits länger in Wien wohnen, kann man als sinnvoll erachten. Tatsache ist aber auch, dass durch die neuen Vergaberichtlinien der Kreis der AnwärterInnen für Gemeindewohnungen reduziert wird. Das trifft neben dem klassischen Gemeindebau vor allem auf die von der Stadt Wien vergebenen geförderten Wohnungen zu (z.B.: Smartwohnungen) .