Für Mietverträge in Altbauten, die dem Kategoriesystem unterliegen, werden die Mieten ab 1. September 2011 um 5,5% teurer werden.
Die Erhöhung betrifft in erster Linie Mieter und Mieterinnen in Altbauwohnungen deren Mietverträge vor 1994 abgeschlossen wurden (bei Substandardwohnungen auch danach). Auch die Erhaltungs- und Verbesserungsbeiträge, die von Genossenschaften eingehoben werden, können sich entsprechend erhöhen.
Im Folgenden finden Sie die neuen Beträge, je nach Kategorie.
KATEGORIESÄTZE je m² gem. § 15a MRG
Kategorie A 3,25 €
Kategorie B 2,44 €
Kategorie C 1,62 €
Kategorie D 0,81 €
Kategorie D brauchbar 1,62 €
Kategorie D unbrauchbar 0,81 €
Wertbeständigkeit des Mietzinses gem.§ 45 MRG
(bei vor dem 1. März 1994 abgeschlossenen Hauptmietverträgen)
Kategorie A 2,15 €
Kategorie B 1,62 €
Kategorie C 1,08 €
Kategorie D brauchbar 1,08 €
Kategorie D unbrauchbar 0,81 €
Achtung: Die Frage, ob Ihre Miete tatsächlich angehoben werden kann, hängt von einigen Faktoren ab, die in kurzer verständlicher Form allgemein, nicht beantwortet werden kann. Für Mietverträge, die nach 1994 abgeschlossen wurde, sollte eine Erhöhung aber nur dann möglich sein, wenn es sich um eine Substandardwohnung (WC am Gang) handelt.
Bei älteren Mietverträgen ist die Erhöhung wahrscheinlicher, hängt aber unter anderem auch von der konkreten Mietvertragsgestaltung und vom Baujahr des Hauses ab.
[stextbox id=“grey“ bgcolor=“778899″ image=“null“]Wenn Sie Mitglied des Mieterschutzverbandes sind, können Sie uns Ihre geänderte Vorschreibung zur Prüfung gerne übermitteln.[/stextbox]