Die für die Praxis folgenreichsten Änderungen verstecken sich oft in harmlos klingenden Nebengesetzen, wie dem mit 1.7.2009 in Kraft getretenen „Budgetbegleitgesetz“, BGBl. I Nr. 52/2009. Dieses Gesetz sieht unter dem Ziel von Einsparungen des Staates sehr viele für das tägliche Leben relevante Veränderungen, Tariferhöhungen und Wertgrenzenveränderungen vor.
Im Folgenden die aus Sicht des Mieterschutzverbandes bedeutsamsten Veränderungen:
Demnach entfällt ab 1.7.2009 die Notwendigkeit, eine Räumungsklage oder Kündigung, oder jedwede sonstige Klage dem Beklagten mittels Rsa-Brief (Eigenhandzustellung) zuzustellen. In Hinkunft wird dafür ein einfacher Rsb-Brief, der an jede erwachsene, im gleichen Haushalt lebende Person, übergeben werden kann, ausreichend sein.
Vielleicht noch gravierender für das Rechtsleben könnte sich eine andere Bestimmung dieses Gesetzes erweisen, wonach der Erlass einfacher Zahlungsbefehle von nun für Klagen bis 75.000 Euro (bisher 30.000 Euro) vorgesehen ist.
Erhebt der Beklagte gegen diese in der Regel für Laien schwer verständlichen Formulare nicht binnen 4 Wochen schriftlichen Einspruch beim Bezirksgericht, wandelt sich der Zahlungsbefehl in ein rechtskäftiges und vollstreckbares Urteil um – ohne vorangegangene Verhandlung und ohne ordentliche Rechtsmittelmöglichkeit.