(23.6.2010) Wir erinnern uns: Im Mai brachte der Arbeits- und Sozialminister einen Entwurf für ein neues Hausbesorgergesetz in die Begutachtung ein. Dieses Gesetz sollte speziellen arbeits- und wohnrechtlichen Notwendigkeiten Rechnung tragen, damit Hauseigentümer und Eigentümergemeinschaften wieder verstärkt Hausbesorger anstellen können. (Im Jahr 2000 war das damalige Hausbesorgergesetz für Neuverträge ersatzlos abgeschafft worden.)
Am Ende der Begutachtungsfrist wurde von der Justizministerin jedoch das Gesetzesvorhaben kurzer Hand mehr oder weniger wieder für beendet erklärt.
Damit setzen sich die fortwährenden Koalitionsunstimmigkeiten auch in relativ unbedeutenden Nischen des Miet- und Arbeitsrechts fort.
Wir fragen uns: Wie soll man auf dringend notwendige Klarstellungen im Wohnrecht hoffen (Stichwort unsichere Erhaltungsjudikatur), wenn es der Regierung derzeit nicht einmal gelingt auf Nebenschauplätzen, die ihrer Natur nach frei von ideologischen Gegensätzen sein sollten, Einigkeit zu erzielen?
Derzeit arbeitet das Arbeitsministerium an einem adaptierten Entwurf des Hausbesorgergesetzes.