Neuer Richtwert ab April 2026

Im April 2026 werden die gesetzlichen Richtwertmietsätze erhöht. Dies ist eine Folge der gesetzlich festgelegten regelmäßigen Inflationsanpassung der Mietzinsberechnungsfaktoren. Für MieterInnen von Altbauwohnungen, wird dies ab Mai 2026 zu Mietzinserhöhungen führen.

In Wien beträgt der neue Richtwert statt bisher € 6,67/m² ab April 2026 € 6,74/m²

Aufgrund des kürzlich inkraftgetretenen „5. Mietrechtlichen Inflationslinderungsgesetzes“ fällt die Erhöhung diesmal vergleichsweise moderat und unter der tatsächlichen Inflationsentwicklung aus. Dies ändert aber nichts daran, dass die gesetzlichen Mieten in Wien weite Bevölkerungsteile weiterhin nicht vor existenziellen Nöten bewahrt.

Der Mieterschutzverband hätte keinen Einwand, wenn die neuen Richtwerte tatsächlich durchschnittliche Mieten in Wien abbildeten. Tatsächlich dienen die Richtwerte aber nur als Ausgangsgrundlage für die Mietzinsberechnung.

Wie empfehlen Mieterinnen und Mietern von Altbauten, ihre Mietvereinbarungen überprüfen zu lassen. Trotz der unbefriedigenden Rechtslage sind Herabsetzungsanträge in vielen Fällen erfolgreich. Solche Überprüfungsanträge müssen bei unbefristeten Mietverträgen innerhalb von drei Jahren nach Abschluss des Mietvertrags bei der Behörde eingereicht werden. Danach gilt eine überhöhte Vereinbarung als nicht mehr anfechtbar. Bei befristeten Mietverträgen kann sich die Anfechtungsfrist verlängern. Sie läuft nicht vor Ablauf der Befristung aus.