Mietgesetze in Österreich

Das Mietrecht ist in Österreich und in den Bundesländern in zahlreichen Rechtsquellen geregelt. Bei manchen Gesetzen liegt die Entstehung schon 200 Jahre zurück.

ABGB – Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch
Enthält die ältesten (Jahrgang 1812!) in Geltung stehenden mietrechtlichen Normen. Das ABGB spielt heute vor allem für die Miete von Einfamilienhäusern eine große Rolle. Für alle Mietverhältnisse ist auch § 879 ABGB von Bedeutung. Dieser regelt die Sittenwidrigkeit und Nichtigkeit von Vertragsklauseln.

Mietrechtsgesetz (MRG):
Ein 1981 entstandenes umfangreiches Mieterschutzgesetz, das die Rechtsbeziehungen der meisten Mietverhältnisse (zumindest zum Teil) regelt. Es enthält viele klassische Mieterschutzbestimmungen, wie den Kündigungsschutz, Mietobergrenzen, Ablöseverbot, Eintrittsrechte etc.

Konsumentenschutzgesetz (KSchG):
Das KSchG hat vor allem aufgrund der Klauselentscheidungen des OGH an Bedeutung gewonnen. Viele Mietvertragsklauseln wurden nach dem KSchG als unzulässig eingestuft. Es hat die früher teilweise schlechtere gesetzliche Behandlung von Mieter in ungeförderten Neubauten kompensiert.

Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz (WGG):
Regelt die Mietverhältnisse von Genossenschaftsmietern. Das WGG enthält sehr viele Verweise auf das MRG (Mietrechtsgesetz) und beinhaltet ähnlich starke Schutzbestimmungen.

Richtwertverordnungen:
Diese werden vom Justizministerium regelmäßig verlautbart und beinhalten eine inflationsbedingte Anpassung der Richtwerte jedes Bundeslandes.

Wohnbauförderungsgesetze (z.B.: WWFSG 1989):
Häufig unterschätzt und übersehen, spielen Wohnbauförderungsgesetze in Wien eine große Rolle. Diese beinhalten ähnlich wie das MRG auch Beschränkungen der Mietzinshöhe. Im Herbst 2010 hat das WWFSG 1989 eine umfassende Änderung erfahren.