Hausmittelchen zur Schimmelentfernung?

Schimmelpilzbildung ist eine der unangenehmsten Erfahrungen, mit denen sich Wohnungsbenützer auseinanderzusetzen haben.

Ist das Lüftungs- und Heizverhalten des Mieters in Ordnung (Schimmel liebt schlecht gelüftete, feuchte, kühle Räume) sollten die Hausmängel (in erster Linie Isolierungsmängel, oder Wasserrohrdefekte) von der Hausinhabung behoben werden.

Dennoch, wenn es einmal zu oberflächlichem, kleinerem Schimmelbefall (also nicht von gesamten Wänden) gekommen ist, kann auch das schnelle Beseitigen durch den Mieter durchaus eine zweckmäßige Maßnahme darstellen.

Gesunder Essig

Ein altbekanntes Hausmittel ist Essig. Essig ist billig, in jedem Haushalt zu finden und vor allem: Essig ist nicht giftig. Und er hat einen hohen PH-Wert, was Schimmelpilzen ganz und gar nicht behagt.  Bevor Sie den Essig auftragen, entfernen Sie den Schimmel mit Wasser, Seife und einer Bürste. Danach am besten mit einer Sprühflasche den Essig anbringen und wieder mit einer Bürste einreiben, und diesen an der betroffenen Stelle einziehen lassen – und hoffen, dass der Schimmel nicht so bald wieder kommt.

Aber Achtung bei kalkhaltigen Wänden! Hier kann die Aktion kontraproduktiv werden. Kalk hat die Eigenschaft Essigsäure zu neutralisieren! Was dann übrig bleibt sind organische Stoffe, die dem Schimmel wiederum als Nahrung dienen und den Schimmel fördern!

Giftiges Chlor

Ein andere, schon ein wenig problematischere Methode, sind Schimmelentferner auf Chlorbasis. Diese können Sie in jedem Baumarkt käuflich erwerben. Chlor ist in der Regel wirksamer als Essig – dafür aber auch für Umwelt und Mieter leider beeinträchtigender. Chlor hat die Eigenschaft den Schimmel regelrecht abzutöten und das Ergebnis ist bei kurzfristigen Maßnahmen häufig sehr wirksam und beeindruckend.

Niemals dürfen Sie aber eine Mischung aus Chlor und Essig verwenden. Diese beiden Substanzen verbinden sich zu Chlorgas – und das ist dann so richtig hochgiftig.

Brandgefährlicher Alkohol

Ein ebenfalls oft erprobtes Mittel ist Alkohol. Sie können dazu einen 70-80% medizinischen Alkohol (aus der Apotheke) oder Brennspiritus verwenden und mit einem Lappen versuchen den Schimmel zu entfernen. Aber auch hier gilt es wieder etwas zu beachten. Alkoholdämpfe sind feuergefährlich! Verwenden Sie so wenig wie notwendig und lüften Sie den Raum gut.

Egal zu welcher Methode Sie sich entscheiden. Jede hat ihre Vor- und Nachteile. Natürlich reicht es nicht aus, den Schimmel nur zu entfernen. In jedem Fall muss die Feuchtigkeit, die den Schimmel verursacht, hintangehalten werden.

Im Zweifel sollte daher immer auch Kontakt mit dem Vermieter aufgenommen werden.

Lassen Sie sich nicht einschüchtern. Es ist nicht unwahrscheinlich, dass Sie vom Vermieter (auch von angeblich seriösen Genossenschaften) hören werden, dass Sie die Wohnung einfach mehr lüften sollen. Ihnen werden dann Lüftungsbroschüren in die Hand gedrückt – und das war’s dann.
Selbstverständlich haben MieterInnen danach zu trachten, dass die Wohnung regelemäßig gut gelüftet und beheizt wird. Wenn diese Spielregeln aber von Ihnen eingehalten werden, dann liegt die Vermutung nahe, dass es einen Substanzschaden am Haus gibt, den Sie gar nicht beeinflussen können.