Bei Krediten hatte man ein Einsehen. Und bei Mietverträgen?
Wurden im Bankbereich die Kreditvertragsgebühren nunmehr abgeschafft, warten Mieterinnen und Mieter immer noch darauf, dass die Ankündigung der Politik, dass auch die Mietvertragsgebühren (1% von 3 Jahresgesamtmieten) abgeschafft werden, endlich in die Realität umgesetzt wird.
Ist unserer Regierung die finanzielle Lage der Mieterinnen und Mieter weniger wichtig, als die der Bankkunden?
Die Abschaffung der Finanzamtsgebühr für Mietverträge wäre eine finanzielle Erleichterung für alle Mieterinnen und Mieter, sowohl im Altbau, als auch im Neubau, sowohl bei privaten Vermietungen als auch im Genossenschaftsbereich.
Da sich die Gesetzgebung bislang nicht durchringen konnte, im Bereich des Neubaus Mietzinsobergrenzen einzuführen, wäre die Abschaffung der Mietvertragsgebühr zumindest ein richtiger Schritt dahin, dass auch Mieterinnen und Mieter im Neubau finanziell entlastet werden.
Update November 2017: Manchmal ist das Bohren der Bretter hart und langwierig. Doch es zahlt sich aus: Für Mietverträge, die ab 11.11.2017 abgeschlossen werden, sofern es sich um Verträge über Wohnräume handelt, entfällt die Mietvertragsgebühr. Für Geschäftsverträge gilt die Gebühr allerdings nach wie vor.