19.4.2011 – Der Justizsprecher der Grünen, Albert Steinhauser, hat das neue Mietrechtskonzept der Grünen vorgestellt. Dieses berücksichtigt langjährige Forderungen von MieterInnenorganisation wie die Abschaffung des Kostenersatzes in Mieterschutzprozessen, längere Anfechtungsfristen für überhöhte Mietzinsvereinbarungen und klarere Mietzinsregelungen unter Berücksichtigung der zu erwartenden Energiekosten.
Als wichtiger (möglicherweise leichter realisierbarer) Punkt ist auch die Forderung nach der Ausweitung des Schutzbereiches des Mietrechtsgesetzes zu erwähnen. Neubauten werden traditionell aus wichtigen Regelungsbereichen der Mieterschutzes ausgenommen. Auf den absurden Umstand, dass derzeit 60 Jahre alte Häuser als Neubauten gelten, weisen die Grünen zu Recht hin.
Die wohl wichtigste Frage einer größeren Mietrechtsform wird in Zukunft die Frage der Mietzinsgestaltung sein. Hier wird nun ein klareres Mietzinsbildungssystem gefordert.
Eine Punkt der vom Mieterschutzverband und anderen MieterInnenorganisationen seit Jahren immer wieder hervorgehoben wird. Auch aus den Erfahrungen anderer Staaten weiß man zu gut, dass ein deregulierter Wohnungsmarkt aufgrund der systemimmanenten Ungleichgewichtslage scheitern muss. Wenn es selbst schon die an sich marktliberale EU-Kommission für notwendig erachtet hat, in die weit weniger lebensnotwendige Handytarifgestaltung einzugreifen, umso offensichtlicher ist die Notwendigkeit in den Wohnungsmarkt mäßigend einzugreifen.
Demzufolge haben daher auch die Grünen erkannt, dass transparente Mietpreisbindungen, für die gesellschaftliche Gleichgewichtslage wesentlich sind.
Im derzeitigen politischen Spektrum haben sich die Grundhaltungen der Parteien zur Wohnfrage vorerst gelichtet.
Auf der einen Seite Sozialdemokraten und Grüne, die zumindest im Problembewusstsein und den Zielsetzungen ähnliche Sichtweisen einnehmen. Auf der anderen Seite FPÖ, ÖVP und BZÖ, die verstärkte Mieterschutzbestimmungen überwiegend ablehnen, bzw. dem Staat über Wohnbeihilfen die Finanzierung überhöhter Mieten aufbürden wollen, was ja nichts anderes bedeutet als dass der Staat den Immobilienkonzernen ihre absurden Einnahmen garantiert.
Bleibt zu hoffen, dass die Wohnpolitik im Sinne eines besseren MieterInnenschutzes neue Schubkraft erfährt.