Das „Pickerl“ für Gasthermen.
Das Wiener Feuerpolizei-, Luftreinhalte- und Klimaanlagengesetz (WFLKG) schreibt seit dem Jahr 2000 eine regelmäßige Abgasmessung an Wohnungsthermen vor (§ 15g).
Gasthermen, die zwischen 15 kW und 26 kW Nennwärmeleistung aufweisen, sind alle 5 Jahre auf Temperatur, Kohlenmonoxid-, Kohlendioxid- und Stickoxidgehalt der Verbrennungsluft zu überprüfen.
Nach erfolgter Überprüfung ist eine Prüfplakette (ähnlich dem KFZ-Pickerl) anzbubringen.
Von der Abgasmessung ist das in kürzeren Intervallen notwendige Service an Wohungsthermen zu unterscheiden. Die Abgasmessung soll in erster Linie Umweltschutzprinzipien Rechnung tragen. Das Thermenservice dient vor allem der Langlebigkeit des Geräts.