Schutzzone

Was ist eine Schutzzone?

Im Jahr 1972 wurde in die Wiener Bauordnung eine Bestimmung aufgenommen, die der Stadt Wien die Möglichkeit bieten sollte, historisch oder architektonisch bewahrenswerte Hausgebiete vor gröberen Veränderungen zu bewahren.

Im Wesentlichen ist die Schutzzone ein Instrument des Ortsbildschutzes bzw. der Altstadterhaltung.

Die Schutzzonen werden in den Flächenwidmungs- und Bebauungsplänen ersichtlich gemacht. Der Bebauungsplan enthält Auflagen für die Anordnung bzw. Gestaltung einzelner Baukörper.

Bei Errichtung eines neuen oder Änderung eines bestehenden Gebäudes in einer Schutzzone ist das Gebäude auf „zeitgemäße Weise in das Stadtbild einzuordnen“, bzw. sind Gebäude hinsichtlich des Baustils, der Bauform, der Gebäudehöhe, der Dachform etc. in der selben oder gegenüberliegenden Häuserzeile zu berücksichtigen.

Liegt ein Haus in einer Schutzzone, kann dies für Mieterinnen und Mieter insofern von Vorteil sein, als die spekulativen Möglichkeiten und Motive von Hausinhabungen (Abriss, Veränderung des Hauses etc.) gemindert sind.

1987 wurden die ursprünglich sehr engen Grenzen der Wiener Bauordnung mit der Neufassung des des §85 Abs 5 Wiener Bauordnung gelockert. Bei einer weiteren Novellierung 1996 wurde versucht dem seit 1987 bestehenden Status eines Gummiparagrafen mit Parametern wie „Maßstab, Rhythmus, Proportion“ beizukommen. Die diesbezügliche Prüfkompetenz liegt bei der MA 19 (im Auftrag der MA 37 – Baupolizei).