1.2.2010 – Nichts Neues ist aus dem Parlament zum Thema Mietvertragsgebühr zu hören.
Waren sich vor der letzten Nationalratswahl noch alle Parteien zumindest was die Abschaffung der Mietvertragsgebühr betrifft einig, so ist dieses Thema mittlerweile offensichtlich in irgendeiner Schublade verschwunden.
Zur Erinnerung: Bei Abschluss eines schriftlichen Mietvertrages fallen Gebühren in Höhe von 3% des Jahresbruttomietzinses zuzüglich allfälliger Bogengebühren (wenn der Vertrag besonders lang ist) an, die an das Finanzamt zu bezahlen sind. Wer diese Gebühr zahlt, VermieterIn oder MieterIn, ist zwar Vereinbarungssache, die meisten VermieterInnen halten im Mietvertrag jedoch fest, dass diese Gebühr der/die MieterIn zahlen muss. Also muss man als MieterIn bei jedem Wohnungswechsel diesen Mehrkosten mitkalkulieren. Wir haben schon mehrmals die Abschaffung dieser unsinnigen Gebühr gefordert. Die Mindereinnahmen des Staates, die daraus resultieren, sollten im Vergleich zu Bankenpaket, Abschaffung der Erbschafssteuer oder Senkung der Mehrwertsteuer zu verkraften sein. Und jedem einzelnen Wohnungssuchenden wäre spürbar geholfen.
Die meisten Menschen übersiedeln ja nicht aus lauter Spaß oft mehrmals , sondern weil sie immer nur befristete Mietverträge bekommen oder weil eben die Lebensumstände eine Veränderung nötig machen.
Ist eine Übersiedlung als solches schon ein enormer finanzieller Aufwand, wo Kaution, Spedition, HandwerkerInnen etc. zu bezahlen sind, so strapazieren neben der Mietvertragsgebühr auch noch die noch immer hohen Maklerprovisionen das Budget der MieterInnen. Dass sich die Höhe des Maklerhonorars ausschließlich nach der Höhe der Monatsmiete der anzumietenden Wohnung richtet, ist unvernünftig. Warum werden MaklerInnen nicht nach ihrem tatsächlich Aufwand entlohnt wie andere arbeitenden Menschen auch? Wir trauen uns zu behaupten, die durchschnittliche Höhe der Provisionen würde deutlich sinken! Und falls ein/e MaklerIn wirklich einen überdurchschnittlichen Aufwand hat, so wird auch niemand etwas dagegen haben, dass er/sie mehr verdient als jene, die den KundInnen nur eine Minimalbetreuung bieten. Warum dieser logische und nachvollziehbare Ansatz vom Gesetzgeber nicht aufgegriffen wird, bleibt rätselhaft und ist nur durch falsch verstandenen Lobbyismus zu erklären.
Update – 10.11.2017: Aufgrund eines kurz vor der Auflösung des Nationalrats beschlossenen Gesetzes entfällt ab 11.11.2017 die Finanzamtsvergebührung für Wohnungen.